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Photovoltaik ohne Sonnensteuer

Die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen hat hinsichtlich der Vergütungsmodelle bereits einige Veränderungen durchlebt. Den Anfang machte das sogenannte 1000-Dächer-Programm Anfang der 1990-er Jahre. Danach wurden viele Projekte von 1999-2003 mit der Einführung des sogenannten 100000-Dächer-Programms finanziert. Hierbei wurden Anlagen durch zinsgünstige Darlehen finanziert. Durch die Festschreibung der Einspeisevergütung im EEG, dem sogenannten „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, sind danach viele weitere Photovoltaikanlagen hinzugekommen.

Übergang zur Förderung des Eigenverbrauchs

Bis 2009 war die Volleinspeisung die gängige Variante der Abrechnung einer Photovoltaikanlage. Hierbei wird ein separater Zähler für die Photovoltaikanlage installiert. Die erzeugte Energiemenge wird komplett in das öffentliche Netz eingespeist. Der Bezugsstrom für das Gebäude wird über einen eigenen Zähler erfasst. Es gibt keine Verbindung zwischen dem Stromnetz im Gebäude und der installierten Photovoltaikanlage. Ab 2010 wurde das Vergütungsmodell dahingehend geändert, dass es einen Bonus gab, wenn die elektrische Energie selbst verbraucht wurde. Dies machte den Eigenverbrauch im Jahr 2009 ab einem Strombezugspreis von ca.18 Ct/kWh netto interessant.

Herabstufung der Einspeisevergütung unter den Strombezugspreis

In den nachfolgenden Jahren ist die Einspeisevergütung deutlich unter den Strombezugspreis gefallen, so dass die Verwendung des Stroms für den eigenen Haushalt die interessanteste Lösung darstellt. Hier sind auch die Stromspeicher in großem Stil auf den Markt gekommen, da diese die tagsüber gewonnene Energie für die Nachtstunden speichern können. So sind hohe Eigenverbrauchsanteile von mehr als 70% möglich geworden.

Gesetzgeber erkannte Geldquelle durch Sonnensteuer

Der Gesetzgeber erkannte, dass sich durch die Nutzung der Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch der Bezugsstrom der Haushalte deutlich verringert. Infolgedessen gehen dem Staat große Summen Steuergelder aus dem Strombezug der Haushalte verloren. Er führt deshalb die sogenannte Sonnensteuer ein. Hierbei wird bei netzgekoppelten Anlagen der selbstverbrauchte Strom mit einer Steuer belegt.

Es gibt bislang noch Lösungen, ohne Steuer eine Anlage zum Eigenverbrauch zu installieren. Hierfür darf die Photovoltaikanlage keine Netzkopplung aufweisen. Die Anlage muss somit über ein Inselnetz die angeschlossenen Verbraucher versorgen. Ein Stromzähler wird nicht installiert, da keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgen darf. Zu bedenken ist bei dieser Variante jedoch, dass ein vorhandener Überschuss im Sommer nicht eingespeist werden kann. Es geht somit wertvolle Energie verloren, die anderen Verbrauchern zur Verfügung stehen könnte. Hier wären Langzeitspeicher oder ein Stromaustausch ohne Stromnetz in Form von transportierbaren Batterien oder Elektrofahrzeuge ein sehr interessanter Ansatz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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